
Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Abschiebung von Gefährdern auch ohne eigene Radikalisierung möglich
In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Abschiebung eines islamistischen Gefährders in den Irak bestätigt. Das Gericht stellte dabei klar, dass für eine Abschiebung nicht zwingend eine ideologische Radikalisierung des Betroffenen vorliegen müsse. Vielmehr reiche es aus, wenn sich die Person durch terroristische Vereinigungen für Gewalthandlungen instrumentalisieren lasse.
Schwerwiegende Vorgeschichte des Gefährders
Der Fall betrifft einen 25-jährigen Mann, dem zunächst 2016 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden war. Diese wurde jedoch bereits 2018 widerrufen, nachdem bekannt wurde, dass er im Irak eine schwere nichtpolitische Straftat begangen hatte. Die deutsche Justiz verurteilte den Mann 2021 zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten.
Die Verurteilung erfolgte wegen mehrerer schwerwiegender Delikte:
- Entwürdigung und Erniedrigung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person
- Beihilfe zum Mord aus niedrigen Beweggründen
- Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland
Richtungsweisendes Urteil für die innere Sicherheit
Das Bundesverwaltungsgericht bekräftigte mit seiner Entscheidung die vom Land Berlin im März 2023 angeordnete Abschiebung. Die Richter stuften den Mann als "besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" ein, weshalb eine Abschiebung auch ohne vorherige Ausweisung möglich sei.
Entscheidend ist nicht die persönliche ideologische Überzeugung, sondern die Bereitschaft, sich für terroristische Zwecke instrumentalisieren zu lassen.
Keine Gefahr unmenschlicher Behandlung im Irak
Das Gericht setzte sich auch mit der Situation im Zielland auseinander und kam zu dem Schluss, dass dem Verurteilten im Irak weder Folter noch andere unmenschliche Behandlung drohe. Diese Einschätzung ist von besonderer Bedeutung, da sie möglichen Einwänden gegen die Abschiebung den Boden entzieht.
Bedeutung für die deutsche Sicherheitspolitik
Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit Gefährdern in Deutschland haben. Es stärkt die Position der Sicherheitsbehörden und ermöglicht ein konsequenteres Vorgehen gegen Personen, die die innere Sicherheit gefährden - auch wenn diese nicht selbst ideologisch radikalisiert sind.
In Zeiten zunehmender Bedrohungen durch terroristische Aktivitäten sendet das Gericht damit ein wichtiges Signal: Der Rechtsstaat verfügt über die notwendigen Instrumente, um sich und seine Bürger zu schützen. Die Entscheidung unterstreicht zudem die Notwendigkeit einer konsequenten Abschiebepolitik bei Personen, die unsere Sicherheit gefährden.
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