Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
29.09.2023
04:56 Uhr

Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen WHO-Pandemievertrag ab: Ein Schlag gegen die Souveränität?

Am 28. September 2023 hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen den geplanten WHO-Pandemievertrag abgewiesen. Dieser Vertrag, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagen wurde, hat bereits zahlreiche Menschen auf die Straße gebracht. Trotz massenhafter Klagen bleibt der Erfolg bisher aus. Es scheint, als ob die Sorgen der Bürger vor einer Erosion der nationalen Souveränität von den höchsten Gerichten des Landes nicht ernst genommen werden.

Die Details der Klage

Die Klage wurde aufgrund der Befürchtung eingereicht, dass durch die zukünftige Zustimmung Deutschlands zu dem internationalen Pandemieabkommen die Souveränität Deutschlands ausgehöhlt werden könnte. Die Klägerin befürchtet, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte. Dies würde der WHO sowohl legislative als auch exekutive Gewalt einräumen und die Souveränität der Mitgliedstaaten potenziell aufheben.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Klägerin durch die zukünftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag nicht in ihren Rechten verletzt sei. Es argumentierte, dass innerstaatliche Rechtswirkungen erst durch ein Zustimmungsgesetz entstehen. Zudem sei die Beschwerde nicht ausreichend substantiiert, da die Klägerin sich nicht detailliert mit den einzelnen Artikeln der Entwurfstexte hinsichtlich möglicher konkreter innerstaatlicher Rechtswirkungen auseinandergesetzt habe.

Die Zukunft des WHO-Pandemievertrags

Derzeit verhandeln die Mitgliedstaaten noch über den WHO-Pandemievertrag. Ein endgültiger Vertragstext soll bis Mai 2024 ausgehandelt sein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der WHO bereits im Februar die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert. Es ist beunruhigend, dass die deutsche Regierung bereits offen zugegeben hat, kein Problem mit einer Unterwanderung durch Globalisten wie Bill Gates zu sehen, die auch die WHO in der Hand haben.

Kritik an der Entscheidung

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Klagen gegen die geplanten Vorgänge abzuschmettern, wirft ein schlechtes Licht auf Deutschland, seine sogenannte Demokratie und den Rechtsstaat. Es ist beunruhigend zu sehen, wie leichtfertig die Souveränität und die Rechte der Bürger auf dem Altar der globalen Gesundheitspolitik geopfert werden könnten. Es ist zu hoffen, dass die noch anhängigen Verfassungsbeschwerden sowie die Petition gegen den Pandemievertrag, die im Bundestag erörtert wurde, mehr Erfolg haben werden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, dass die Interessen und Sorgen der Bürger in der aktuellen politischen Landschaft zu oft ignoriert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Stimmen der Menschen gehört werden und dass die Souveränität Deutschlands in diesen unsicheren Zeiten gewahrt bleibt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“