Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
10.09.2024
17:27 Uhr

Bundesnetzagentur plant drastische Erhöhung der Netzentgelte für Gas

Bundesnetzagentur plant drastische Erhöhung der Netzentgelte für Gas

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant, die Gasnetzentgelte vorzeitig zu erhöhen, um die steigenden Betriebskosten für das Gasnetz auf die Verbraucher umzulegen. Eine erste Erhöhung um rund 20 Prozent ist bereits für das kommende Jahr vorgesehen, wobei Prognosen auch von bis zu 40 Prozent sprechen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die letzten verbliebenen Gaskunden in Zukunft astronomische Netzpreise zahlen müssen.

KANU 2.0: Flexibilisierung der Abschreibungsmodalitäten

Die geplante Erhöhung der Netzentgelte erfolgt im Rahmen des Verfahrens „KANU 2.0“, einer Weiterentwicklung der kalkulatorischen Nutzungsdauer (KANU) aus dem Jahr 2022. Dieses Verfahren ermöglicht es den Gasnetzbetreibern, die Abschreibungsmodalitäten ihrer Anlagen weitgehend zu flexibilisieren. Ziel ist es, die Betriebskosten des Gasnetzes gleichmäßig auf die verbleibenden Nutzer zu verteilen, da die Nutzerzahlen aufgrund der Energiewende kontinuierlich sinken werden.

Von 20 Millionen auf null: Die Zukunft des Gasnetzes

Derzeit gibt es in Deutschland rund 20 Millionen Haushalte, die mit Erdgas beheizt werden. Diese Zahl soll jedoch im Zuge der Energiewende und des Gebäudeenergiegesetzes, das den Einsatz erneuerbarer Energien vorschreibt, drastisch reduziert werden. Bis 2045 soll das Gasnetz vollständig stillgelegt oder für die Nutzung von Wasserstoff umgewidmet werden. In Ausnahmefällen können Teile des Netzes bereits ab 2035 außer Betrieb genommen werden.

Steigende Gaspreise durch CO₂-Abgabe

Zusätzlich zu den erhöhten Netzentgelten wird auch die CO₂-Abgabe ab dem kommenden Jahr von derzeit 45 auf 55 Euro pro Tonne steigen, was den Gaspreis weiter in die Höhe treiben dürfte. Der durchschnittliche Gaspreis für Neukunden beträgt aktuell 8,76 Cent pro Kilowattstunde.

VKU begrüßt KANU 2.0, fordert jedoch Klarstellungen

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt sich überwiegend erfreut über die Einführung von KANU 2.0. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing betonte, dass das Regelwerk den Netzbetreibern die notwendige Flexibilität bei den Abschreibungen bietet. Allerdings sei die Regelung bis 2027 befristet, weshalb Liebing eine Fortführung in den Nachfolgeregelungen ab 2028 fordert. Zudem wies er darauf hin, dass verkürzte Abschreibungszeiträume und mögliche Stilllegungen der Gasnetze die Netzkosten erhöhen könnten, was wiederum zu höheren Gaspreisen führen würde.

Staatliches Kompensationskonto als mögliche Lösung

Um unverträgliche Kostensteigerungen für die Gaskunden zu vermeiden, schlägt Liebing die Einrichtung eines staatlichen Kompensationskontos vor. Dieses Konto könnte dazu beitragen, die Kosten für die Stilllegung der alten Gasnetze zu decken und somit die Gaskunden zu entlasten.

Wasserstoff im Erdgasnetz?

Eine mögliche Alternative zur vollständigen Stilllegung des Gasnetzes wäre die Umwidmung für die Wasserstoffnutzung. Allerdings ist eine weitreichende Versorgung mit „grünem“ Wasserstoff technisch anspruchsvoll, da Wasserstoff eine andere chemische Zusammensetzung als Erdgas hat. Laut dem Energieversorger EnBW können bis zu 30 Prozent Wasserstoff ins bestehende Erdgasnetz beigemischt werden, jedoch müssen die Leitungen und Komponenten entsprechend angepasst werden.

Die geplanten Maßnahmen der Bundesnetzagentur sind ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende, jedoch bleibt abzuwarten, wie sich die steigenden Kosten auf die Verbraucher auswirken werden. Die Diskussion um staatliche Unterstützung und langfristige Lösungen wird in den kommenden Jahren sicherlich noch an Bedeutung gewinnen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“