Bundeskanzler Scholz gegen Verschiebung des umstrittenen Heizungsgesetzes
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellt sich gegen die von der FDP geforderte große Verschiebung des Heizungsgesetzes. Der Kanzler wünscht sich eine zügige Diskussion im Bundestag und betont die Wichtigkeit einer zeitlichen Nähe für den Kernbestandteil des Gesetzes. Die FDP hingegen sieht enorme Defizite im vorliegenden Entwurf und fordert ein neues Gesetz im Prinzip.
Schnelligkeit bei der Diskussion gefordert
Regierungssprecher Steffen Hebestreit gab bekannt, dass Bundeskanzler Scholz eine gebotene Schnelligkeit bei der Diskussion des Bundestages um das umstrittene Heizungsgesetz wünsche. Der Kernbestandteil des Gesetzes solle in der parlamentarischen Beratung erhalten bleiben. „Ein Kernbestandteil ist auch eine gewisse zeitliche Nähe“, fügte Hebestreit hinzu. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dabei seien große Verabschiedungen nicht zu erwarten.
FDP fordert Änderungen und sieht Defizite im Gesetz
Die FDP hält an ihrer Kritik am Heizungsgesetz fest und fordert umfangreiche Änderungen. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass dieses Gesetz enorme Defizite hat“, so FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai. Seiner Ansicht nach wäre eine Verabschiedung mit Änderungswünschen vor der Sommerpause unrealistisch. Das Gesetz sei durchsät mit Fehlern, weswegen die FDP „ein neues Gesetz im Prinzip“ fordert. Der jetzige Entwurf sei „ineffizient für das Klima“ und überfordere Menschen wirtschaftlich und finanziell. Die FDP bleibt standhaft: „Unter Druck lassen wir uns an dieser Stelle nicht setzen“.
Historischer Kontext des Heizungsgesetzes
Das umstrittene Heizungsgesetz ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Klimaziele einzuhalten und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sollen auch die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert und der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert werden. Das Gesetz sieht vor, dass ab 2024 bestimmte Heizungsanlagen nicht mehr neu installiert werden dürfen, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Kritiker bemängeln jedoch, dass das Gesetz zu wenig Rücksicht auf die finanzielle Belastung
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