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21.06.2024
05:43 Uhr

Asylverfahren in Drittstaaten: Bundesregierung prüft Machbarkeit bis Dezember

Asylverfahren in Drittstaaten: Bundesregierung prüft Machbarkeit bis Dezember

Die Diskussion um Asylverfahren in Drittstaaten nimmt Fahrt auf. Die Bundesregierung plant, bis Dezember konkrete Ergebnisse zur Machbarkeit solcher Verfahren vorzulegen. Dies wurde nach mehrstündigen Beratungen in Berlin bekannt gegeben. Kanzler Olaf Scholz (SPD) erklärte, dass die Bundesregierung inhaltliche Vorschläge erarbeiten werde. Die nächste reguläre Sitzung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist für den 12. Dezember angesetzt.

Union drängt auf Drittstaaten-Regelung

Die Union fordert seit langem, dass Asylverfahren entweder in Transitstaaten oder in Drittstaaten außerhalb der EU durchgeführt werden. Beispiele für solche Modelle gibt es bereits: Italien hat ein Abkommen mit Albanien getroffen, und Großbritannien plant, Asylbewerber nach Ruanda zu schicken. Diese Modelle stoßen jedoch bei Kanzler Scholz auf Skepsis. Er argumentiert, dass solche Modelle nur wenige Tausend Asylbewerber betreffen würden und daher für Deutschland nicht praktikabel seien.

Skepsis bei SPD-geführten Ländern

Die SPD-geführten Länder teilen die Skepsis von Scholz. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil äußerte Zweifel daran, dass eine Drittstaaten-Regelung die irreguläre Einwanderung signifikant reduzieren könne. Thüringen und Bremen distanzierten sich deutlich von dem Vorhaben und betonten die Notwendigkeit einer humanitären und rechtsstaatlichen europäischen Asylpolitik. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von einer „Scheinlösung“.

Unionsgeführte Länder fordern mehr

Bayern und Sachsen, beide unionsregiert, gehen die Beschlüsse nicht weit genug. Sie präsentierten einen Fünf-Punkte-Plan, der unter anderem einen „Sofort-Arrest“ für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder vorsieht, die nicht abgeschoben werden können.

Bezahlkarte für Asylbewerber

Bei der geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber einigten sich die Länder darauf, die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat zu begrenzen. Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) bezeichnete dies als wichtiges Zeichen. Die Bezahlkarte soll ab dem Sommer eingeführt werden. Bremen und Thüringen schlugen jedoch vor, einen „Bargeldkorridor von 50 bis 120 Euro“ aufgrund unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen zu ermöglichen.

Grenzkontrollen und Abschiebungen

Die im Oktober eingeführten zusätzlichen Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz stießen bei den Ministerpräsidenten auf Zustimmung. Zudem begrüßten die Länder die Ankündigung von Scholz zur Abschiebung von Schwerkriminellen nach Syrien und Afghanistan. Diese Maßnahme erfordert jedoch ein enges Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern.

Keine Einigung zur Pflichtversicherung

Die Länder forderten eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden, was die Bundesregierung jedoch ablehnte. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) argumentierte, dass eine solche Versicherung das Wohnen in Deutschland teurer machen und eine große Bürokratie nach sich ziehen würde.

Fortschritte bei Genehmigungsverfahren

Kanzler Scholz sah Fortschritte in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern für schnellere Genehmigungsverfahren. Laut Scholz seien 80 Prozent der Vorhaben aus dem Deutschlandpakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung bereits umgesetzt oder in Umsetzung.

Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung bis Dezember praktikable Vorschläge für Asylverfahren in Drittstaaten vorlegen kann und wie diese von den verschiedenen politischen Lagern aufgenommen werden.

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