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24.06.2024
06:51 Uhr

Altenpflegerin ohne Corona-Impfung verliert Lohnanspruch

Altenpflegerin ohne Corona-Impfung verliert Lohnanspruch

Im Jahr 2022, als die Corona-Pandemie die Welt fest im Griff hatte, sahen sich viele Pflegeeinrichtungen gezwungen, rigorose Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit ihrer Bewohner zu schützen. Eine dieser Maßnahmen betraf die Freistellung ungeimpfter Beschäftigter ohne Lohnfortzahlung. Das Bundesarbeitsgericht hat nun ein wegweisendes Urteil gefällt, das diese Praxis bestätigt.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in den Fällen 5 AZR 192/23 und 5 AZR 167/23, dass Pflegeeinrichtungen im Jahr 2022 berechtigt waren, ungeimpfte Beschäftigte freizustellen und deren Lohnzahlungen einzustellen. Diese Entscheidung betrifft auch den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter, der entsprechend anteilig gekürzt werden konnte.

Die Altenpflegerin Sina Sielke konnte im Jahr 2022 keinen Impfnachweis vorlegen. Ihr Arbeitgeber stellte sie daraufhin frei und zahlte keinen Lohn mehr. Hätte Frau Sielke dennoch versucht, zur Arbeit zu kommen, hätte das Gesundheitsamt ihr den Zutritt zur Pflegeeinrichtung untersagen können.

Begründung des Gerichts

Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass Arbeitnehmer sich grundsätzlich auf ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berufen können und der Arbeitgeber dies als höchstpersönliche Entscheidung respektieren muss. Ohne Impfnachweis sei Frau Sielke jedoch außerstande gewesen, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Daher stünde ihr für den Zeitraum der Freistellung auch kein Lohn zu. Eine erteilte Abmahnung müsse allerdings aus der Personalakte gestrichen werden, da die unterlassene Impfung keine abmahnfähige Pflichtverletzung darstelle.

Konsequenzen für ungeimpfte Arbeitnehmer

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für ungeimpfte Arbeitnehmer in der Pflegebranche. Es zeigt, dass Arbeitgeber in Krisenzeiten, wie der Corona-Pandemie, weitreichende Maßnahmen ergreifen können, um die Gesundheit der Bewohner zu schützen. Gleichzeitig wird jedoch auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer betont.

Politische Implikationen

Es stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung und die Landesregierungen ausreichend Maßnahmen ergriffen haben, um sowohl den Schutz der vulnerablen Gruppen als auch die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Kritiker könnten argumentieren, dass die Politik hier versagt habe, klare und faire Regelungen zu schaffen, die beiden Seiten gerecht werden.

Weitere Urteile der Woche

Neben dem Urteil zur Freistellung ungeimpfter Pflegekräfte wurden in dieser Woche noch weitere interessante Urteile gesprochen:

  • Ein gemeinnütziger Reitverein muss Sozialversicherungsbeiträge für eine Lehrerin zahlen, die keine eigenen Pferde besitzt und ausschließlich vereinseigene Ausrüstung nutzt.
  • Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Desinfektionsmittel nicht als "hautfreundlich" beworben werden dürfen, da dies irreführend sei.

Diese Urteile verdeutlichen die Komplexität und die weitreichenden Auswirkungen von rechtlichen Entscheidungen auf unser tägliches Leben und unterstreichen die Bedeutung einer klaren und gerechten Gesetzgebung.

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