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Staatsausgaben für Bürgergeld geraten außer Kontrolle

Das Bürgergeld sorgt seit Januar 2023 für eine neue Ära im Sozialstaat Deutschland. Es löst das Arbeitslosengeld II ab, besser bekannt als Hartz IV. Dieses sorgte für viele Konflikte um Gerechtigkeit. Denn mit Hartz IV bekam jeder die gleiche Sozialleistung, unabhängig wie lange jemand gearbeitet hat.

Die Staatsausgaben für Bürgergeld steigen im Vergleich zu Hartz IV. Ein Grundeinkommen ist es zwar nicht, doch mit 62 % an ausländischen Empfängern wirkt es auf Migration anziehend und zeigt, dass Integration nicht gelingt. Die Staatsausgaben für Bürgergeld stellen zudem viele Rentner schlechter.  

Staatsausgaben für Bürgergeld: Langfristige Integration und soziale Teilhabe 

Mit dem Bürgergeld wollte der Bundestag das schlechte Image von Hartz IV beenden. Der Bundesarbeitsminister Heil und sein Ministerium möchten Bedingungen schaffen, die Menschen langfristig in Arbeit helfen und sie besser in die Gesellschaft integrieren. Man könnte hier schon vermuten, dass Mehrausgaben nötig sind, die die bisherigen Ausgaben für Hartz IV deutlich überschreiten.

Bürgergeld erhalten alle bisherigen Hartz IV Empfänger. Im November 2022 waren das nach Zahlen von Statista und des Bundessozialministeriums insgesamt 5,3 Millionen Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB II erhielten, wie das Bürgergeld offiziell heißt. 

Das schlechte Image von Hartz IV hat die Veränderung des Bundessozialministeriums erst einmal beendet, doch letztlich führen die Mehrausgaben zu einem noch größeren Desaster. Die Ausgaben im Bürgergeld sind weitaus höher und ermöglichen eine grenzenlose Ausbeutung des Sozialstaates.

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Milliarden Mehrausgaben im Haushalt als mit Hartz IV

Die Ausgaben für das Bürgergeld teilen sich der Bund und die Länder. Insgesamt kommen die Staatsausgaben für Bürgergeld in 2024 auf etwa 38,7 Milliarden. Das sind zusätzlich 10 Milliarden mehr als unter Hartz IV im Jahr 2022.

Dabei steigen die Haushaltsmittel für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit jedem Jahr. Von 163,33 Milliarden im Jahr 2023 stieg der Etat des BMAS um fast 8 Milliarden im Jahr 2024, wo insgesamt 171,67 Milliarden zur Verfügung stehen. Damit nimmt der Etat fast ein Drittel des gesamten Haushaltes ein. 

Im Haushalt sind für das Bürgergeld 43,27 Milliarden festgelegt. Das sind fast 2 Milliarden mehr als im Jahr 2023 mit 40,96 Milliarden Euro.  

Diese Ausgaben beinhalten: 

Das Bürgergeld setzt sich aus vielen Leistungen zusammen. Die direkte Auszahlung der Leistung an den Empfänger ist nur ein Teil, wie das Netto-Gehalt eines Arbeitnehmers. Brutto kommen Leistungen wie Zahlungen an die Gesundheitskasse, Kosten für Miete und Heizkosten oder Einmal-Aufwendungen hinzu. Aufsummiert ergibt die Aufteilung der Ausgaben weniger als 40,96 Milliarden Euro.

Interessant ist der Vergleich der Leistungen mit den Vorjahren. So wurde 2023 nur 23,76 Milliarden für das Bürgergeld ausbezahlt und in 2022 noch unter Hartz IV nur 21,09 Milliarden. Der Betrag zur Eingliederung in Arbeit verringerte sich um 0,2 Milliarden, statt 4,4 Milliarden in 2022 ist der Anteil bei 4,2 Milliarden. 

Dabei wollte die Bundesregierung mit dem Bürgergeld doch die Integration in den Arbeitsmarkt als zentrale Aufgabe sehen. 

Von der Bundesagentur gibt es Migrantengeld statt Bürgergeld

Wer einen Arbeitsplatz hat und arbeitslos wird, erhält ein ganzes Jahr Arbeitslosengeld. Das entspricht etwa 60 Prozent des Lohnes ein Jahr vor der Arbeitslosigkeit. 

Bürgergeld dagegen wird für alle Menschen nach gleichen Vorgaben auf Grundlage des Sozialgesetzbuches 2 berechnet und ohne zeitliche Befristung bezahlt. 

Entscheidend für den Anspruch auf Bürgergeld sind die Kriterien leistungsberechtigt und erwerbsfähig. Diese definieren sich wie folgt: 

Unter Hilfebedürftig versteht man, dass das Einkommen aus Tätigkeiten mit Erwerbsarbeit oder selbständiger Tätigkeit aller Personen unter der Armutsgrenze liegt. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist, wird bei Antragstellung berechnet.

Wann ist jemand erwerbsfähig? Wenn grundsätzlich eine Arbeit aufgenommen werden kann und keine Krankheit oder Behinderung dies verhindert.

Nicht erwerbsfähige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten ebenfalls Bürgergeld.

Im Jahr 2023 waren es 576.747 Familien, die Bürgergeld empfingen. Man spricht hier von Bedarfsgemeinschaften, kurz BG. Was ein regelrechtes Presseecho hervorrief, war folgende Zahl: 

Nur 221.918 hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. 

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 62 Prozent der Bürgergeld-Beziehenden mit Kindern besäßen eine andere Staatsbürgerschaft, insgesamt 354.826 Menschen. Die Zahlen aus verschiedenen Datensätzen wie statista.de ändern sich mit der Anzahl der Kinder.

BG mit deutschem Pass ohne deutschen Pass
ohne Kind 57 % 43 % (Ukraine 3,5 %)
1 Kind 51,6 % 58,4 % (Ukraine 6,6 %)
2 Kinder 43 % 57 %
3 Kinder & mehr 32 % 68 %

Ohne Kinder waren 57 % der Beziehenden mit deutscher Staatsangehörigkeit und 43 Prozent mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Bei Bedarfsgemeinschaft mit 1 Kind sank der Anteil mit deutschem Pass auf 51,6 %, mit 2 Kindern auf 43 % und nur noch 32 % der Bedarfsgemeinschaften mit deutschen Pass hatten 3 oder mehr Kinder.

Von den insgesamt 314.471 Bedarfsgemeinschaften mit 3 Kindern und mehr waren 208.902 ohne deutschen Pass, etwa 62 %. Diese Mehrheit bezogen weitaus länger Leistunge nach SGB 2 als die 105.567 Empfänger mit deutschem Pass.

Daten von beispielsweise Statista zeigen, dass nur 19 % der Flüchtlinge aus der Ukraine arbeiten. Diese Tatsache hat ein ebenso großes Presseecho hervorgerufen. Immerhin werden diese Kosten zu 100 % vom Bund übernommen. 

Bringen wir die Veränderung auf den Punkt. Das Geld, das nahezu menschenverachtende Bedingungen für die Leistungsempfänger erzeugte, war Hartz IV. Es wurde angeblich menschlicher, dafür scheint es immer ungerechter verteilt zu werden. Der Bürger fand schnell die passende Bezeichnung: Migrantengeld.

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Lohnt sich Arbeiten gehen oder doch Bürgergeld nehmen?

Das Konzept des neuen Bürgergeldes stellt die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt. Damit steht es konträr zu Hartz-IV, wo es galt, jeden in jede Arbeit zu vermitteln. 

Leistungsempfänger sollen sich langfristig auf die Arbeitssuche und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt konzentrieren können, während das Bürgergled den Lebensunterhalt sichern. Doch die Bedingungen haben einen geringen Lohnabstand zu Arbeitsentgelten, sodass der Niedriglohnsektor bröckelt. 

Bürgergeld bietet eine Karenzzeit von einem Jahr. In dieser Zeit werden Leistungsbezug und Kosten für Mietwohnungen ohne Prüfung übernommen. Erst nach dem Jahr der Karenzzeit erfolgt eine Bewertung der Lebensumstände und in dieser Zeit hat man Ruhe. 

Die Statistik zeigt, wieviel Leistung Bürgergeld-Empfänger erhalten:

Zusätzlich zu diesem Regelsatz wird für jeden Person oder Bedarfsgemeinschaft folgende Leistungen zur Existenzsicherung erbracht: 

Diese Kosten werden während der Karenzzeit nicht auf Angemessenheit wie in Hartz IV geprüft. So galt für Hartz-IV-Empfänger eine Wohnungsgröße bis zu 50 m² als angemessen, für 2 Personen bis 60 m² und je weiterer Person kamen 10 – 15 m² hinzu. 

Auch der Wert des Autos mussten sich ALG 2 Empfänger vor Sozialgerichten erstreiten, um ihr Auto nicht verkaufen und das Geld auf die Sozialleistungen anrechnen lassen zu müssen. Zuletzt galt ein KFZ bis zu einem Wert von 7500 € als angemessen. Beim Bürgergeld spielt der Wert des Autos keine Rolle. 

Leistungsbezieher haben die Möglichkeit, sich durch Qualifizierung weiteres Geld zu verdienen. Das Jobcenter bezahlt:

Allein die Kosten für die letzteren Maßnahmen summieren sich auf 250 Millionen Euro im Jahr. 

Jemand in einer Weiterbildungsmaßnahme erhält etwa gleich viel, wie bei einem Minijob.  

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Vermutlich die größte Veränderung zu Hartz IV ist das anrechenbare Vermögen. Nach §12 Abs. 3 des SGB 2 können Menschen 40 000 € behalten. Der Regierungsentwurf von Bundesminister Heil sah sogar 60 000 € vor. Jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, ob Ehepartner oder Kind, kann 30 000 € Vermögen besitzen. 

Damit verschiebt sich die Grenze in den Niedriglohnsektor deutlich. Es lohnt sich, Bürgergeld zu beantragen und noch etwas dazu zu verdienen. Mehr dazu, ob sich arbeiten im Vergleich zum Bürgergeld noch lohnt, erfahren Sie in unserem Beitrag „Bürgergeld vs. arbeiten„.

Rentner erhalten weniger Grundsicherung für ihren Lebensunterhalt 

Nach mehr als 45 Jahren Arbeit haben 63 % der Rentner etwa 1400 Euro Rente, zeigen die Zahlen des Bundessozialministeriums. Diese wird noch besteuert und Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Erst wird das Einkommen besteuert, dann die Rente. 

Im Ergebnis ist das Bürgergeld häufig höher als Rente. Rentner haben auch Zugriff auf Leistungen nach dem SGB XII, doch diese fallen ebenfalls geringer aus als das Bürgergeld. 

Dabei kommen beide Leistungen mittlerweile aus dem Steuertopf. Den Generationenvertrag gibt es praktisch nicht mehr, denn die Rentenzahlungen müssen jetzt schon vom Bund mit etwa 100 Milliarden pro Jahr subventioniert werden. 

Da beide Leistungen praktisch von den Steuerzahlern bezahlt werden, könnte die Verteilung gerechter sein. Ein erster Schritt wäre eine Angleichung der Renten an das Bürgergeld

Schaffen Sie sich Ihr eigenes soziales Netz

Die Sozialsysteme zerfallen. Die Rente ist eben nicht mehr sicher, die Ausgaben für das Bürgergeld steigen von Jahr zu Jahr. Dabei erhalten die Haushaltskassen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schon ein Drittel des gesamten Haushaltsbudgets. Von den Militärausgaben sprechen wir noch nicht. 

Ein Ende dieser Entwicklung ist während der Amtszeit der jetzigen Regierung nicht abzusehen. Schon jetzt warnen Experten, dass das System bald kollabiert. Wichtig ist, dass Sie sich Ihr eigenes soziales Netz erschaffen und Ihr Vermögen absichern. Unser Ratgeber zeigt Ihnen genau, was zu tun ist. 

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